Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Seit Mitte 1998 verlangt die Baustellenverordnung (BaustellV) vom Bauherrn, für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf der Baustelle zu sorgen. Diese Aufgabe wird in der Regel von Architekten bzw. Ingenieuren erfüllt.
Wir bieten Ihnen die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination als umfassende, externe Dienstleistung mit folgenden Komponenten:
- Erstellung von SiGe-Plänen
- Organisation des amtlich vorgesehenen Meldewesens
- Beratung in sicherheitsreleventen Fragen

